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Altersvorsorge

Bei jeder anderen Versicherung hofft man, dass das Versicherungsrisiko nie eintritt. Bei der Altersvorsorge ist der Eintritt des Versorgungsfalls von Anfang an klar. So mancher sehnt den Ruhestand in Wohlstand schon lange Jahre vorher herbei.

Umso wichtiger ist es, bei der Auswahl von Anbietern und Produkten keine Fehler zu machen. Auf die Finanzstärke, Größe und Stabilität der Anbieter ist in besonderer Weise zu achten. Schließlich wird sich erst in Jahrzehnten herausstellen, welche Leistung der Anbieter und das Produkt tatsächlich erbringen. Häufige Wechsel der Anbieter sind aus Kostengründen unbedingt zu vermeiden.

Die Weichen sind frühzeitig richtig zu stellen. Die Gefahr des Aufschubs sollte man nicht unterschätzen! Für manchen wird sonst die richtige Absicherung zu einem späteren Zeitpunkt unmöglich oder untragbar teuer. 

Ein Beispiel soll dies verdeutlichen. Nachfolgende Personen wollen eine zusätzliche monatliche Zusatzrente von 1.000 € erzielen.

  • Ein Zwanzigjähriger bezahlt dafür monatlich    129 €
  • Ein 21-jähriger (1 Jahr später) bezahlt bereits 136 €
  • Als 30-jähriger bezahlt er dafür monatlich         211 €
  • Als 40-jähriger bezahlt er dafür monatlich         363 €
  • Als 50-jähriger bezahlt er dafür monatlich         711 €
  • Als 60-jähriger bezahlt er dafür monatlich      2.193 €

Bei der Altersvorsorge ist es besonders wichtig, einen Berater an der Seite zu haben, der ein möglichst breites Spektrum von Anbietern und Produkten überblicken und anbieten kann. Die richtige Auswahl macht wegen der langen Laufzeit der Altersvorsorge einen besonders großen Unterschied. Schon ein halbes Prozent abweichende Verzinsung resultiert nach mehreren Jahrzehnten oft in Zehntausenden Euro Differenz.

Informieren Sich sich nachfolgend über verschiedene Arten der Altersvorsorge:

  • Staatlich geförderte Altersvorsorge

     
    • Riester- / Zulagenrente
      Für alle Arbeitnehmer und einige weitere Personengruppen bietet die Riesterrente eine hoch attraktive staatliche Förderung.
      Besonders profitieren Gutverdiener mit ordentlichem Steueraufkommen und Geringverdiener mit Familie.

      Anmerkung: Die Presse hat vor einiger Zeit Fälle gezeigt von Geringverdienern, die einige wenige Jahre vor Rentenbeginn angefangen haben in eine Riesterrente einzuzahlen und die nun im Rentenalter trotzdem auf Hartz-IV angewiesen sind. Natürlich wird der Bezug einer Riesterrente genau wie jedes andere Einkommen bei der Ermittlung der Bedürftigkeit von Amts wegen angerechnet. Daher riet die Presse in diesen Fällen vom Abschluss von Riesterrenten ab.

      Dazu empfehle ich: Wer heute schon fest davon ausgeht, dass er im Alter in Hartz-IV landen wird, der sollte nichts sparen sondern heute schon alles ausgeben, was er hat und gar nicht mehr an morgen denken.
      Für alle anderen, die nicht den Kopf in den Sand stecken möchten, ist der Abschluss von staatlich geförderten Vorsorgeformen absolut sinnvoll.

       
    • Rürup- / Basisrente
      Für Selbständige empfiehlt sich aufgrund der steigenden steuerlichen Absetzbarkeit der Beiträge der Abschluss einer Rürup-Rente.
      Auch für Arbeitnehmer, die den Höchstbeitrag in die Riesterrente schon ausgeschöpft haben und zusätzlich vorsorgen möchten, ist die Rürup-Rente interessant.
      Aufgrund der Tatsache, dass die Altersleistungen frühestens ab dem 62. Lebensjahr und dann auch nur als monatliche Rente erhalten werden, ist die Rürup-Rente insolvenz- und Hartz-IV-sicher.
      Die Rürup-Rente erzielt relativ hohe Altersleistungen, da die Hinterbliebenenleistungen, sofern gewählt, nur an Ehegatten und Kinder im Kindergeldbezug ausgezahlt werden.

       
    • Betriebliche Altersversorgung
      Ob Pensionszusage, Unterstützungskasse, Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds. Mit Hilfe unabhängiger Beratung findet sich leicht der optimale Durchführungsweg in der betrieblichen Altersversorgung.
      Nicht jeder Berater weist darauf hin, dass die Altersleistungen der betrieblichen Altersversorgung nicht nur voll steuerpflichtig sein werden sondern für gesetzlich Krankenversicherte auch noch Krankenversicherungsbeiträge auf die Altersleistung anfallen werden.
       
  • Private Rentenversicherungen
    Auch zu privaten Rentenversicherungen sind die Beiträge aus dem bereits versteuerten Einkommen zu entrichten. Die steuerliche Absetzbarkeit ist zwar formell zusammen mit den Beiträgen zu anderen Versicherungen zu einem geringen Betrag gegeben. Dieser Betrag ist jedoch bei den weitaus meisten Menschen durch Beiträge zu anderen Versicherungen bereits ausgeschöpft, so dass sich durch die Beiträge in private Rentenversicherungen kein zusätzlicher Steuerspar-Effekt ergibt.

    Interessant ist der Neuabschluss von privaten Rentenversicherungen auch heute noch für Personen, die z.B. aufgrund eines zu erwartenden Erbes davon ausgehen können, dass ihr Steuersatz im Alter genauso hoch oder höher sein wird als heute im Erwerbsleben.
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